Die Abwassergebühr der Gemeinde Gunningen setzt sich seit dem 01.01.2013 aus einer Schmutzwassergebühr und einer Niederschlagswassergebühr für die befestigten und versiegelten Flächen zusammen.
Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist die über den Wasserzähler entnommene Wassermenge.
Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen der an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke.
Die Gemeindeverwaltung bittet die Grundstückseigentümer, alle Zu- und Abgänge an Dach- und Hofflächen, Terrassen und Wege, durch Neubau, Anbau, Befestigungen von Zufahrten oder Parkplätzen etc. (Fälle, in denen sich die Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr nach der erstmaligen Erfassung geändert haben) bis spätestens 31. August zu melden.
Haushalte, die Niederschlagswasser als Brauchwasser nutzen und dies bisher noch nicht gemeldet haben, werden gebeten, eine Mitteilung ans Rathaus abzugeben.
Bereits mitgeteilte Änderungen müssen nicht nochmals gemeldet werden.